Wichtige Hinweise zum Einbau von RECARO Sitzen
| >> | Einbau nur von Fachpersonal zulässig! |
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Konsolen sind Sicherheitsteile. Beim Sitzeinbau sind in der Regel Bauteile wie Sicherheitsgurte oder Gurtstraffer betroffen, darum ist große Sorgfalt und die Beachtung der in der Automobilbranche üblichen Sicherheitsanforderungen zwingend erforderlich. |
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| >> | Gurtstraffer und Airbags unterliegen dem Sprengstoffgesetz! |
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Montagearbeiten an pyrotechnischen Gurtstraffern und Airbags dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden, dass eine Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz für den Umgang mit pyrotechnischen Rückhaltesystemen in Werktstatt und Lager hat. |
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| >> | Für den Umbau wird u. U. Spezialwerkzeug benötigt! |
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Den meisten Konsolen liegt eine generell ausführliche Einbauanleitung bei, die Fachpersonal einen problemlosen Einbau ermöglichen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir für Einbauprobleme oder erhöhten Zeitbedarf bei der Sitzmontage keine Haftung übernehmen. |
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| >> | Achtung: Veränderungen an Seitenairbags sind eintragungspflichtig! |
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Bitte beachten Sie, das Veränderungen an Airbags generell nach § 19 StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen (z. B. auch eine Abschaltung von Airbags für Babysitze). Auch wenn RECARO eine ABE für Sitz mit Konsolenverwendungsbereich vorliegt, muss ein solcher Umbau (wie die Deaktivierung von Seitenairbags) durch einen Sachverständigen auf die sachgemäße Durchführung überprüft werden. Nach der Überprüfung MUSS die Eintragung aber durch den Sachverständigen erfolgen. Die Einbauabnahme des Sachverständigen sollte dann bei nächster Gelegenheit in den Fahrzeugpapieren nachgetragen werden - bindend ist jedoch nur der \"Blick des Sachverständigen\". |

