RECARO Allgemeine Geschäftsbedingungen


RECARO GmbH & Co. KG, Stuttgarter Straße 73, 73230 Kirchheim


§1  Geltungsbereich
 

Für Lieferungen der RECARO GmbH & Co. KG (im folgenden RECARO) auf Grund von Online-Bestellungen über den RECARO Internet-Shop gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen gelten ausschließlich wenn sie von RECARO schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch, wenn RECARO in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.




§2  Bestellung
 

Die Online-Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im vom Kunden ausgefüllten Bestellformular genannten Waren.




§3  Zustandekommen des Kaufvertrages
 

(1) Alle Angebote im Rahmen des RECARO Internet-Shop sind freibleibend. Ein Liefervertrag kommt zustande, wenn RECARO dem Kunden per E-mail eine Vertragsbestätigung gesandt oder die Lieferung ausgeführt hat.

(2) Falls der Lieferant von RECARO trotz vertraglicher Verpflichtung RECARO nicht mit der bestellten Ware beliefern kann, ist RECARO zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

(3) RECARO bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.




§4  Eigentumsvorbehalt
 

Bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises zzgl. Versandkostenpauschale bleibt die Ware Eigentum von RECARO, insbesondere, solange der Kunde noch eine Rückbelastung der Zahlung bewirken kann.




§5  Datenschutz
 

Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch RECARO ausführlich unterrichtet worden. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.




§6  Anwendbares Recht
 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.




§7  Rückgaberecht
 

(1) Rückgaberecht Der Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder bei nicht paketversandfähiger Ware die rechtzeitige Absendung des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von RECARO. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an RECARO GMBH & CO. KG, Abt. Internet-Shop, Stuttgarter Straße 73, 73230 Kirchheim/Teck. Bitte verwenden Sie zur reibungslosen Abwicklung den dafür vorgesehenen Rücknahmeantrag. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per Email.

(2) Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann RECARO Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem der Kunde die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt was den Wert der Ware beeinträchtigt.

(3) Unternehmer gem. § 14 BGB und Kaufleute Unternehmern gem. § 14 BGB und Kaufleuten steht kein Rückgaberecht zu.




§8  Preise, Kosten
 

(1) Alle Preise sind in EUR einschließlich Umsatzsteuer angegeben. Hinzu kommt eine Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 12,17 pro Bestellung. Die Lieferung erfolgt frachtkostenfrei bei einem Bestellwert ab EUR 654,50.

(2) RECARO Preise verstehen sich ab Lager Kirchheim/Teck einschließlich Verpackung. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung von RECARO.

(3) Bei Lieferverzögerungen, die durch Umstände eintreten, die außerhalb des Machtbereiches von RECARO liegen, wie Streik, Brand, Betriebsstörungen oder Lieferverzug der Lieferanten von RECARO, verlängert sich die von RECARO bestätigte Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung länger als 3 Monate, so kann jeder Vertragsteil schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.




§9  Fälligkeit und Zahlung
 

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Kunde kann den Kaufpreis per Kreditkarte oder per Lastschrift bezahlen. Die Abbuchung des Betrages erfolgt mit der Versendung der Ware. Bezahlung per Kreditkarte: RECARO akzeptiert Euro / Mastercard, Visa und American Express. Die persönlichen Angaben wie Kreditkartennummer etc. werden verschlüsselt übertragen.




§10  Lieferung und Gefahrübergang
 

(1) Eine Lieferung ist ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich. Die Auslieferung der Produkte erfolgt ausschließlich in haushaltsüblichen Mengen.

(2) Die Lieferung erfolgt ab Lager Kirchheim/Teck an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung von RECARO oder einem von RECARO Beauftragten an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

(3) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.




§11  Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
 

(1) Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Kunden gegen RECARO ist ausgeschlossen, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf Ansprüchen des Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis mit RECARO.

(2) Die Aufrechnung des Kunden gegen die Forderungen von RECARO mit eigenen Forderungen ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.




§12  Gewährleistung
 

(1) Beanstandungen sind gegenüber RECARO GMBH & CO.KG, Abt. Internet-Shop, Stuttgarter Straße 73, 73230 Kirchheim/Teck vorzubringen.

(2) Weist die gelieferte Ware einen Rechts- oder Sachmangel auf oder fehlt ihr unter Umständen eine von RECARO garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit sowie im Falle der Zuviel, Zuwenig- oder Falschlieferung (Mängel) nimmt RECARO nach Wahl des Kunden Ersatzlieferung oder Nachbesserung vor.

(3) Die Gewährleistungsfrist für die gelieferte Ware beträgt 24 Monate, gerechnet ab Zugang der Ware beim Kunden.

(4) Für den Fall, dass RECARO eine RECARO zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist verstreichen lässt, eine zweimalige Nachbesserung oder einmalige Ersatzlieferung vorgenommen hat und dem gerügten Mangel dadurch nicht abgeholfen wurde, sowie für den Fall, dass RECARO eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigt verweigert, ungebührlich verzögert, oder wenn dem Kunden aus sonstigen Gründen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, sowie wenn die Voraussetzungen der §§ 281 Abs. 2 oder 323 Abs. 2 BGB vorliegen, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe Rücktritt und Minderung geltend machen, sowie Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche. Letztere jedoch im Rahmen von § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.




§13  Schadensersatz
 

(1) Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden jedwelcher Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und mittelbaren Schäden, d.h. Schäden die nicht am Liefergegenstand entstehen, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn RECARO Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat.

(2) Abweichend von § 10 Abs. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet RECARO, wenn RECARO, den leitenden Angestellten von RECARO oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt sowie in allen Fällen, in denen RECARO, die leitenden Angestellten von RECARO oder die Erfüllungsgehilfen von RECARO schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verstoßen haben und der Vertragszweck dadurch insgesamt gefährdet wird. RECARO ist bei nur unerheblichen Pflichtverletzungen innerhalb des Schuldverhältnisses nicht zur Leistung von Schadensersatz statt der Leistung verpflichtet.

(3) Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von RECARO allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt.

(4) Sollte im zuletzt genannten Fall ausnahmsweise der Auftragswert nicht dem typischerweise voraussehbaren Schaden entsprechen, so ist die Haftung von RECARO jedenfalls der Höhe nach auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt.

(5) Der Haftungsausschluss gilt schließlich nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wenn eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands oder das Beschaffungsrisiko übernommen wurde. Weiter gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.




§14  Weitere Regelungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Kaufleuten
 

Nachfolgende Regelungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gemäß § 14 BGB und Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches. Unternehmer gemäß § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Vertrages mit RECARO in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(1) Regelungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gemäß § 14 BGB und Kaufleuten:

(a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.

(b) RECARO ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten.

(c) Sollte ein Unternehmer gemäß § 14 BGB oder Kaufmann in Zahlungsverzug geraten, ist RECARO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. RECARO behält sich vor, weiteren Schaden geltend zu machen.

(d) Unternehmern gem. § 14 BGB und Kaufleuten steht kein Rückgaberecht nach § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

(2) Regelungen im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten:

(a) Rechts- oder Sachmängel, das Fehlen einer unter Umständen von RECARO garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit der gelieferten Ware sowie die Zuviel-, Zuwenig- oder Falschlieferung (Mängel) sind – soweit sie offensichtlich sind – von Kaufleuten unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Liefergegenstandes, schriftlich gegenüber RECARO GMBH & CO.KG, Abt. Internet-Shop, Stuttgarter Straße 73, 73230 Kirchheim/Teck unter Angabe der Bestellnummer geltend zu machen. Bei üblicher Eingangsprüfung nicht erkennbare Mängel sind von Kaufleuten ebenfalls unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erkennen, schriftlich geltend zu machen.

(b) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist der Sitz von RECARO GMBH & CO.KG in Kirchheim/Teck.

(c) Für alle Streitigkeiten zwischen RECARO und dem Kunden sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von RECARO GMBH & CO.KG, Kirchheim/Teck, zuständig. Der Kläger ist zudem berechtigt, am Sitz des Beklagten zu klagen.




§15  Sorgfaltspflicht
 

RECARO Sitze müssen von einer autorisierten Fachwerkstatt eingebaut werden! Für den Umbau wird u. U. Spezialwerkzeug benötigt! Den Konsolen liegt eine generell ausführliche Einbauanleitung bei, die Fachpersonal einen problemlosen Einbau ermöglicht. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir für Einbauprobleme oder erhöhten Zeitbedarf bei der Sitzmontage keine Haftung übernehmen. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, daß alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es am öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine Kfz-Papiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug erforderlichenfalls bei dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer.